Betreiber von Torsystemen sind gemäß den jeweils zutreffenden Vorschriften und abhängig von der Antriebsart und dem Einsatzort verpflichtet, die Toranlage in einem betriebssicheren Zustand zu halten.
Die Prüfbedürftigkeit von Torsystemen begründet sich insbesondere auf die Technische Regel für Arbeitsstätten BAuA - ASR A1.7 Türen und Tore, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
In Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten des Betreibers gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann es ratsam sein, auch an manuell bedienten Toren oder rein privat genutzten Garagentoren regelmäßige Prüfungen und Wartungen analog zu gewerblich genutzten kraftbetätigten Torsystemen durchzuführen.
STIEGLER Torsysteme bietet einen speziellen Prüf- und Wartungsservice für Toranlagen ohne bzw. mit Objektschutzfunktion sowie für Feststellanlagen.
Unsere Techniker sind Sachkundige im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften und werden regelmäßig geschult. Unsere Servicefahrzeuge haben eine umfangreiche Ausstattung mit speziellen Werkzeugen und auch viele gängige Verschleißteile unseres Produktionsprogramms an Bord, sodass kleinere Reparaturen bei Beauftragung evtl. gleich vor Ort kostengünstig und ohne zusätzliche Anfahrt mit erledigt werden können.
Es ist zwischen „Prüfung“ und „Wartung“ zu unterscheiden. Prüfungen sind in den einschlägigen, am Einbauort zutreffenden Normen und Vorschriften vorgegeben. Wartungen erfolgen nach Vorgabe des Herstellers. Sachkundigen-Prüfungen sind gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.7 „Türen und Tore“ mindestens einmal jährlich vorzunehmen. Wartungen sind generell nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, sondern unterliegen der Empfehlung des Produkt-Herstellers zur Aufrechterhaltung von Leistungseigenschaften.
Nach Durchführung der jeweiligen Wartung oder Sachkundigen-Prüfung erhält der Kunde ein Prüfprotokoll (in Form einer Check-Liste), in dem alle durchgeführten Arbeiten sowie evtl. Mängel festgehalten werden. Die Check-Liste berücksichtigt die Prüfkriterien für das Torsystem gemäß BGG 950 sowie die Empfehlungen des Deutschen „BVT-Verband Tore“, des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen (FA-BE) sowie die und kenntlichen Prüflisten des Produkt-Herstellers.
Die Instandhaltung von Feststellanlagen regelt die DIN 14677. An Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüssen mit Feststellanlage ist der Tor-Betreiber gemäß den Richtlinien für Feststellanlagen (ausgestellt durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin) zusätzlich zu einer periodischen (in der Regel 1-mal jährlichen) Überwachung durch Sachkundige verpflichtet. Weiterhin muss bei Brand- bzw. Rauchschutztoranlagen mit Feststellanlagen deren Funktion zusätzlich einmal monatlich durch den Betreiber überprüft werden.